“Die Gewerbeordnung schreibt vor, dass ein Arbeitszeugnis zwingend zwei Bedingungen erfüllen muss: - Das Zeugnis muss wahr sein. - Das Zeugnis muss wohlwollend sein.

Damit sind in der Zeugnissprache diskreditierende Formulierungen und offene Kritik tabu - nicht aber versteckte. Das hat zur Folge, dass sich in der Vergangenheit eine eigene Zeugnissprache etabliert hat - mit zahlreichen (angeblichen) Geheimcodes, und standardisierten Phrasen, die zwar alle ganz nett klingen, zum Teil aber das genaue Gegenteil bedeuten. Wehe dem Bewerber, der das nicht erkennt. Das kann einem die Jobsuche gewaltig verhageln…”“

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