“Grundsätzlich gibt ein Arbeitszeugnis Auskunft über die Art und Dauer einer konkreten Tätigkeit, wobei insbesondere die Fachkenntnisse, Leistungen und das Verhalten von Mitarbeitern explizite Erwähnung finden. In diesem Sinne besitzen diese Schriftstücke einen Eignungsnachweis im Bewerbungsprozess. Für Arbeitgeber bzw. Personaler ist das Arbeitszeugnis oft das entscheidende Dokument im Bewerbungsprozess. Doch nicht immer wird aus den Formulierungen direkt ersichtlich, wie gut der Mitarbeiter beurteilt wird. Wohlwollende Formulierungen können durchaus Kritik enthalten, man muss quasi zwischen den Zeilen lesen und sich mit diesem speziellen sprachlichen Code etwas vertraut machen. Arbeitgeber können dies tun, indem sie etwa professionelle Vorlagen mit Blick auf einen konkreten Arbeitnehmer personalisieren. Im Folgenden werden alle relevanten rechtlichen und formalen Aspekte kompakt beleuchtet. ”

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