arbeitszeugnisse.de: Arbeitszeugnis: verschlüsselte Formulierungen II
“Der Einsatz der gewissen, zum Geheimcode gehörenden Formulierungen bzw. Verschlüsselung will auch von böswilligsten Zeugnisausstellern wohl überlegt sein. Viele Standardcodierungen im Arbeitszeugnis sind mittlerweile in Büchern und dem Internet - nicht zuletzt auf dieser Site - nachzulesen und daher vor Gericht durchaus anfechtbar. Dennoch gibt es dreiste Zeugnisaussteller, die Ihnen durch den Einsatz dieser Formulierungen Schaden zufügen können.”
http://www.arbeitszeugnisse.de/arbeitszeugnis-formulierungen/geheimcode/formulierungen/