“Der Einsatz der gewissen, zum Geheimcode gehörenden Formulierungen bzw. Verschlüsselung will auch von böswilligsten Zeugnisausstellern wohl überlegt sein. Viele Standardcodierungen im Arbeitszeugnis sind mittlerweile in Büchern und dem Internet - nicht zuletzt auf dieser Site - nachzulesen und daher vor Gericht durchaus anfechtbar. Dennoch gibt es dreiste Zeugnisaussteller, die Ihnen durch den Einsatz dieser Formulierungen Schaden zufügen können.”

http://www.arbeitszeugnisse.de/arbeitszeugnis-formulierungen/geheimcode/formulierungen/