“„Herr Mayer arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ Oder: „Herr Mayer arbeitete zu unserer Zufriedenheit.“ Nur zwei Wörter – hinzugefügt oder weggelassen – können bei Formulierungen in Arbeitszeugnissen den berühmten Unterschied in der Bewertung eines Mitarbeiters ausmachen. Arbeitszeugnisse beeinflussen die Entscheidungen über die Neueinstellung eines neuen Mitarbeiters ebenso wie über das berufliche Fortkommen. Vor Gericht sind sie jederzeit einklagbar. Allerdings muss der Arbeitnehmer beweisen, dass seine Leistungen besser waren als im Zeugnis beschrieben. Da in den letzten Jahren häufig Teilpassagen von Arbeitszeugnissen durch Arbeitsgerichte vorgegeben wurden, haben sich die Unternehmen verstärkt auf die komprimierte Beurteilung in den Schlusssätzen konzentriert. Damit wollen sie sichergehen, dass negative Beurteilungen beim nächsten Unternehmen auch wirklich ankommen.”

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