“Arbeitgeber müssen bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses sowohl den Grundsatz der Zeugniswahrheit als auch das Prinzip der wohlwollenden Beurteilung berücksichtigen. Diese beiden Gebote führen oftmals zu einem Spagat, sodass Arbeitszeugnisse in der Regel positiv formuliert werden, Negatives weggelassen wird und massive Probleme verklausuliert werden.”

https://www.experto.de/bildung-karriere/arbeit-beruf/wie-sie-den-geheimen-code-der-arbeitszeugnisse-richtig-interpretieren.html