“Am Ende der Berufsausbildung haben Auszubildenden einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei ist zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis zu unterscheiden. Zudem sind bei Übernahme nach Ausbildungsende weitere Fragen – neben der eines Arbeitszeugnisses – zu beachten.”

Quelle: haufe.de