Was für Ausbildungszeugnis und Weiterbeschäftigung zu beachten ist
“Am Ende der Berufsausbildung haben Auszubildenden einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei ist zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis zu unterscheiden. Zudem sind bei Übernahme nach Ausbildungsende weitere Fragen – neben der eines Arbeitszeugnisses – zu beachten.”