Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei ist es egal wie lange Sie beschäftigt waren oder wie hoch Ihr Gehalt war.

Achten Sie darauf, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Am besten zusammen mit Ihrer Kündigung. So geben Sie dem Arbeitgeber ausreichend Zeit sich um Ihre Beurteilung mit den entsprechenden Formulierungen zu kümmern. Versäumen Sie es, ein qualifiziertes Zeugnis einzufordern, muss Ihr scheidender Arbeitgeber Ihnen nur ein einfaches Zeugnis ausstellen, welches dann nichts zu Ihren Leistungen, Verhalten und Fortbildungen enthält. Für Ihre nächste Bewerbung, wird der potentielle neue Arbeitgeber mit großer Wahrscheinlichkeit genau auf den Inhalt des Zeugnisses achten – fehlt eine Beurteilung, bleibt der Interpretationsspielraum groß.

Zweideutige Formulierungen haben in Arbeitszeugnissen eigentlich nichts zu suchen. Dennoch werden oft Beurteilungen verfasst, die erst beim zweiten Lesen offenbaren, was der ehemalige Arbeitgeber zum Ausdruck bringen wollte.

Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat in ihrer BAM Ausgabe 2017 noch weitere Eigenschaften, die ein hilfreiches Arbeitszeugnis ausmachen, zusammengestellt.